Ein Reisender einer deutschen Pauschalreisegruppe verschläft (u.a. alkoholbedingt) auf dem Flughafen in Dubai den Anschlussflug in den Jemen. Das Reiseunternehmen übernimmt erst einmal die Kosten für den Anschlussflug in Höhe von 281 EUR, verklagt die Schlafmütze jedoch nach Ende der Reise auf Zahlung des Betrags.
Die Schlafmütze selbst will nicht zahlen und klagt seinerseits auf Reisepreisminderung von 1.000 EUR. Zu Recht?