25.03.2009 ANSCHEINS-REFERENDAR BEI DER STAATSANWALTSCHAFT OLDENBURG
Gibt es die Rechtsfigur des "Anscheins-Referendars"? In Oldenburg anscheinend schon. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ist nämlich von einem 44-jährigen
angeblichen Rechtsreferendar genarrt worden. Der Mann hatte in mehreren
Bundesländern versucht, das zweite Staatsexamen zu bestehen. Diese Versuche
blieben jedoch stets ohne Erfolg. Das hielt den Mann jedoch nicht
davon ab, sich bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft - erfolgreich - für eine Station zu
bewerben. Diese hatte anscheinend nicht richtig recherchiert …
Der Mann sei einige Monate bei der StA Oldenburg und
insgesamt ein dreiviertel Jahr im niedersächsischen Justizdienst gewesen. Das bestätigte
der Sprecher der Anklagebehörde. "Es wurde nichts geheim gehalten",
sagte der Sprecher. Der Mann habe sich ganz normal beworben und musste
versichern, dass er nirgendwo bereits durch das zweite Staatsexamen gefallen
sei. Allerdings gebe es keine bundesweite zentrale Erfassung solcher Daten. Das
werde in den Bundesländern und Bezirken der Oberlandesgerichte dokumentiert.
Aufgefallen ist der Schwindel anscheinend, weil der
44-Jährige sich geweigert hat, an Verhandlungen teilzunehmen und die
Anklagebehörde vor Gericht zu vertreten. Bei einer Überprüfung seien dann
Unregelmäßigkeiten im Lebenslauf aufgefallen. Nach einer Mitteilung des
Oberlandesgerichts Oldenburg wurde der Jurist im Herbst 2008 eingestellt. Zuvor
hätte er bereits ein Referendariat in Hessen absolviert, dass Examen aber nicht
bestanden. Ein wirtschaftlicher Schaden sei nicht entstanden.
Der Schwindel wird rechtliche Folgen für den 44-Jährigen
Anscheins-Referendar haben. Er wird sich wohl unter anderem wegen Betruges ab
Ende März vor Gericht zu verantworten haben.