23.04.2009 "TüRKENSCHLAMPE" - POLIZEIANWäRTER WEGEN AUSLäNDERFEINDLICHER SPRüCHE ENTLASSEN
Einen schönen Fall für das
juristische Staatsexamen bietet eine Entscheidung des OVG Lüneburg, die vor
kurzem bekannt geworden ist. Ein Polizist, der sich im Beamtenverhältnis auf
Widerruf befand, soll gegenüber Kollegen wiederholt ausländerfeindliche, beleidigende
und aggressive Sprüche gemacht haben, u.a. „Türkenschlampe“ und „Scheiß Türke“.
Die Polizeiakademie Niedersachsen entließ den Polizisten daraufhin. Es kam zum
Prozess …
Der Polizeikommissaranwärter aus
Hann. Münden, der sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf befand, äußerte sich außerhalb des Dienstes
ausländerfeindlich und antisemitisch. Unter anderem soll er eine ausländische
Kollegin als "Türkenschlampe" oder "Scheiß Türke"
bezeichnet und vor ihr auf den Boden gespuckt haben. In anderen Zusammenhängen äußerte er sich
beleidigend über Juden.
In erster Instanz hatte das
Verwaltungsgericht Göttingen noch im Sinne des klagenden Polizeianwärters
entschieden.
Das OVG Lüneburg bestätigte jedoch
die Entlassung des Polizeianwärters. Die Polizeiakademie hatte die Entlassung mit Zweifeln an der politischen
Treuepflicht des Kommissar-Anwärters begründet. Außerdem habe er häufig unter
Alkoholeinfluss aggressiv gewirkt und Mitstudierende beleidigt. Sein Verhalten
basiere nicht auf jugendlichem Imponiergehabe, sondern müsse als
Grundeinstellung angesehen werden. Er zeige insofern nicht das hohe Maß an
sozialer Kompetenz, wie es von einem Polizisten gefordert werde. Er sei damit
für den Polizeiberuf charakterlich nicht geeignet. Anders als das
Verwaltungsgericht Göttingen in erster Instanz bestätigten die Lüneburger
Richter diese Ansicht: Die Verhaltensweisen des Kommissar-Anwärters gäben
Anlass für „berechtigte Zweifel an seiner politischen Treuepflicht“.