28.04.2009 O MORES ... VIZEPRäSIDENT DES BRANDENBURGISCHEN LANDESRECHNUNGSHOFES WEGEN BETRUGES VERURTEILT
 O mores, o tempora ...
Der Vizepräsident des Landesrechnungshofes Brandenburg sollte eigentlich dafür sorgen, dass die Zahlen stimmen. Nun aber ist der Zahlen-Hüter selbst vom Landgericht Potsdam zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.800 EUR verurteilt worden, berichtet der Online-Dienst haufe.de.
Das Landgericht Potsdam soll ihn für schuldig befunden haben, in
den Jahren 1998 bis 2001 vorsätzlich falsche Angaben in Abrechnungen
von Dienstreisen gemacht zu haben ...
80 Tagessätzen à 110 Euro, das sind die Zahlen, mit denen sich der Vizepräsident des Landesrechnungshofes nun persönlich beschäftigen muss. Damit würde er immerhin nicht als
vorbestraft gelten. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft gegangen wäre (sie hatte eine Geldstrafe von 13
200 Euro, d.h. 120 Tagessätze à 110 Euro gefordert). Damit hätte Hülsmann
als vorbestraft gegolten.
Die Verteidiger hatten auf Freispruch
plädiert. Sie will nun Revision beantragen.
Das Gericht wirft dem Vizepräsidenten vor, Dienstreisen
abgerechnet zu haben, obwohl die angegebenen Informationsgespräche mit Kollegen
im Rechnungshof in Düsseldorf nie stattgefunden hätten. Der Vizepräsident wurde 2002
angezeigt und im April 2003 vom Dienst suspendiert. Nachdem der
Bundesgerichtshof (BGH) 2006 einen Freispruch des Potsdamer
Landgerichts aufgehoben hatte, begann im Februar dieses Jahres das
Revisionsverfahren. Der Gesamtschaden der nun geahndeten neun Fälle
(von einstmals mehr als 80 Sachverhalten in der Anzeige) beträgt
1917,22 Euro. Das Disziplinarverfahren ruht ebenso wie
diverse Verwaltungsgerichtsverfahren mit einem Streitwert von insgesamt
annähernd 100 000 Euro.
Verfasst von Team JuReport
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