28.07.2009 BUNDESLIGAKARTEN IM INTERNET GEKAUFT? ABWEISUNG AM STADIONTOR DROHT!
Die Bundesligasaison 2009/2010 beginnt am 7. August 2009. Es ist zu
erwarten, dass erneut ein Zuschauerrekord aufgestellt wird, die Karten sind heiß
begehrt. Wer aber über eine Internet-Verkaufsplattform eine Karte für ein Bundesligaspiel
ergattert hat, der sollte in den nächsten Wochen sehr genau die Tagespresse
verfolgen. Denn bei derzeitiger Rechtslage spricht vieles dafür, dass
spätestens am Stadioneinlass Endstation wäre. Grund hierfür ist ein
Rechtsstreit zwischen dem FC Schalke 04 und einem großen Online-Markt, der
grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Zweitverkaufs-Markt im Internet hat …
Der Zuschauerboom der Bundesliga erfreut nicht nur die Bundesligavereine, sondern auch Online-Marktplätze wie seatwaveoderviagogo, die kräftig am Weiterverkauf mitverdienen. Die Plattform Viagogo
zum Beispiel soll sich sich vom Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10
% des Kaufpreises, vom Käufer 15 %. sichern Macht insgesamt stolze 25 %. Den
Bundesligavereinen ist dieses lukrative Geschäft natürlich ein Dorn im Auge.
Zwar erhalten sie beim Erst(direkt-)verkauf den vollen Kaufpreis von dem
ursprünglichen Käufer des Tickets. Wenn dieser seine Karten dann aber – zum
Teil für viel Geld - auf Portalen wie viagogo weiterverkauft, werden die Bundesligavereine daran nicht beteiligt.
Es überrascht daher nicht, dass
die Bundesligavereine den Weiterverkauf von Tickets über nicht von ihnen
autorisierte Internetplattformen zu unterbinden versuchen. Präzedenzcharakter
hat dabei ein Rechtsstreit zwischen dem FC
Schalke 04 und Seawave über Vorgänge aus der Saison 2008/2009. Der Verein aus
Gelsenkirchen hat Zuschauern, die eine Eintrittskarte über das Portal Seatwave
erworben hatten, den Zutritt zum Stadion verweigert mit der Begründung,
Seatwave sei nicht autorisiert, auf seiner Plattform den (Privat-)Verkauf
Tickets von Heimspielen von S04 abzuwickeln. Dies ergebe sich aus den AGB des
Clubs. Seatwave ging gegen die Sperrung der Karten gerichtlich vor. Der Kartenverkäufer beantragte
eine einstweilige (Verbots-)Verfügung, um Schalke
04 die Sperrung von über Seatwave weiterverkaufte Karten zu untersagen. Das
Landgericht Essen urteilte am 26. März 2009, dass „eine Eintrittskarte bei
einem Weiterverkauf über eine vom Club nicht autorisierte Ticketplattform seine
Gültigkeit in vollem Umfang behält“, ergo, die AGB von Schalke 04 einen
Weiterverkauf von Tickets nicht verbieten können. 1:0 für Seatwave also.
Schalke
legte gegen das Urteil Berufung ein. Nach Angaben der Rheinischen Post wies dasOLG Hamm den Verbotsantrag von
Seatwave am 14.07.2009 ab und hob damit das Urteil des Landgerichts Essen auf. Das
Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ob Seatwave hiergegen Rechtsmittel
einlegen wird, ist nicht bekannt. Zumindest werden noch am heutigen 28.07.2009 u.a. Tickets
für das erste Heimspiel gegen den VfL Bochum für Preise ab 44 bis 99 EUR angeboten. Das spricht dafür, dass Seatwave den Rechtsstreit in die nächste Instanz bringen wird.
Die Rechtslage bleibt daher unsicher. Leidtragende dieser
rechtlichen unklaren Situation sind die (Zweit-)Käufer von Tickets. Im schlimmsten
Falle wird viel Geld für ein Stadion-Ticket ausgegeben, um dann kurz vor dem
Stadion die rote Karte vom Einlass-Ordner zu bekommen.