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28.07.2009
BUNDESLIGAKARTEN IM INTERNET GEKAUFT? ABWEISUNG AM STADIONTOR DROHT!

Die Bundesligasaison 2009/2010 beginnt am 7. August 2009. Es ist zu erwarten, dass erneut ein Zuschauerrekord aufgestellt wird, die Karten sind heiß begehrt. Wer aber über eine Internet-Verkaufsplattform eine Karte für ein Bundesligaspiel ergattert hat, der sollte in den nächsten Wochen sehr genau die Tagespresse verfolgen. Denn bei derzeitiger Rechtslage spricht vieles dafür, dass spätestens am Stadioneinlass Endstation wäre. Grund hierfür ist ein Rechtsstreit zwischen dem FC Schalke 04 und einem großen Online-Markt, der grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Zweitverkaufs-Markt im Internet hat …



Der Zuschauerboom der Bundesliga erfreut nicht nur die Bundesligavereine, sondern auch Online-Marktplätze wie seatwave oder viagogo, die kräftig am Weiterverkauf mitverdienen. Die Plattform Viagogo zum Beispiel soll sich sich vom Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Kaufpreises, vom Käufer 15 %. sichern  Macht insgesamt stolze 25 %. Den Bundesligavereinen ist dieses lukrative Geschäft natürlich ein Dorn im Auge. Zwar erhalten sie beim Erst(direkt-)verkauf den vollen Kaufpreis von dem ursprünglichen Käufer des Tickets. Wenn dieser seine Karten dann aber – zum Teil für viel Geld - auf Portalen wie viagogo weiterverkauft, werden die Bundesligavereine daran nicht beteiligt.    

Es überrascht daher nicht, dass die Bundesligavereine den Weiterverkauf von Tickets über nicht von ihnen autorisierte Internetplattformen zu unterbinden versuchen. Präzedenzcharakter hat  dabei ein Rechtsstreit zwischen dem FC Schalke 04 und Seawave über Vorgänge aus der Saison 2008/2009. Der Verein aus Gelsenkirchen hat Zuschauern, die eine Eintrittskarte über das Portal Seatwave erworben hatten, den Zutritt zum Stadion verweigert mit der Begründung, Seatwave sei nicht autorisiert, auf seiner Plattform den (Privat-)Verkauf Tickets von Heimspielen von S04 abzuwickeln. Dies ergebe sich aus den AGB des Clubs. Seatwave ging gegen die Sperrung der Karten gerichtlich vor. Der Kartenverkäufer beantragte  eine einstweilige (Verbots-)Verfügung, um Schalke 04 die Sperrung von über Seatwave weiterverkaufte Karten zu untersagen. Das Landgericht Essen urteilte am 26. März 2009, dass „eine Eintrittskarte bei einem Weiterverkauf über eine vom Club nicht autorisierte Ticketplattform seine Gültigkeit in vollem Umfang behält“, ergo, die AGB von Schalke 04 einen Weiterverkauf von Tickets nicht verbieten können. 1:0 für Seatwave also.

Schalke legte gegen das Urteil Berufung ein. Nach Angaben der Rheinischen Post wies das OLG Hamm den Verbotsantrag von Seatwave am 14.07.2009 ab und hob damit das Urteil des Landgerichts Essen auf. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ob Seatwave hiergegen Rechtsmittel einlegen wird, ist nicht bekannt. Zumindest werden noch am heutigen 28.07.2009 u.a. Tickets für das erste Heimspiel gegen den VfL Bochum für Preise ab 44 bis 99 EUR angeboten. Das spricht dafür, dass Seatwave den Rechtsstreit in die nächste Instanz bringen wird.

Die Rechtslage bleibt daher unsicher. Leidtragende dieser rechtlichen unklaren Situation sind die (Zweit-)Käufer von Tickets. Im schlimmsten Falle wird viel Geld für ein Stadion-Ticket ausgegeben, um dann kurz vor dem Stadion die rote Karte vom Einlass-Ordner zu bekommen.  

Fotos: Screenshots der Webseite www.seatwave.de

Verfasst von Karsten Schneidewindt
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