23.09.2009 JURISTEN ALS EXISTENZGRüNDER
Karrierestart mit einem Gründungszuschuss?Gerade in Krisenzeiten steigt die Zahl der Selbständigen häufig an. Ein Grund hierfür ist die Denkweise "Wenn ich halt keinen Job bekomme, dann mache ich halt endlich mal was eigenes. Schlimmer geht´s ja nicht mehr. Immer mehr Juristen denken ähnlich und probieren sich als Existenzgründer. Dieser Weg ist zwar steinig, aber nicht selten auch erfolgreich. Entweder als Sprungbrett zu einer Anstellung oder aber zu einer eigenen erfolgreichen Kanzlei.
Der Gründungszuschuss ist gerade für Juristen, die gerade das 2. Staatsexamen absolviert haben, häufig eine gute Möglichkeit, sich auszutesten. Die RAK München (und auch andere RAKs) informieren ausführlich über den Gründungszuschuss. Das sollte man sich angeschaut haben ...
Hier die Info der RAK München
Die Agentur für Arbeit, der Bund und die Länder aber auch
verschiedene Banken bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten, um
Existenzgründer rundum zu beraten und zu unterstützen. Informationen
finden Sie hier.
Allgemeines und Voraussetzungen An
erster Stelle steht hier der von der Agentur für Arbeit gewährte
Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß §§ 57, 58 SGB III. Ob ein Anspruch
auf Gewährung vorliegt, prüft die zuständige Agentur für Arbeit. Die
Vorschriften finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier.
Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem, dass Sie noch einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben und die Tragfähigkeit der
Existenzgründung nachgewiesen wird. Zum Nachweis der Tragfähigkeit ist
der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang die Stellungnahme einer
fachkundigen Stelle vorzulegen. Diese Aufgabe übernimmt für Sie
kostenlos die Rechtsanwaltskammer München.
Reichen Sie also die Unterlagen bzw. Formblätter, die Sie von der
Agentur für Arbeit ausgehändigt bekommen, bei uns zusammen mit dem
Businessplan ein. Sie erhalten dann von uns eine Stellungnahme samt
Beurteilung zurück. Diese Unterlagen müssen Sie wiederum bei der
Agentur für Arbeit abgeben, damit die Prüfung der
Anspruchsvoraussetzungen seitens der Agentur für Arbeit beginnen kann.
Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Die
Rechtsanwaltskammer München gibt als fachkundige Stelle zur
Tragfähigkeit der Existenzgründung die erforderlichen Stellungnahme für
Rechtsanwälte ab. Voraussetzung ist natürlich, dass der Antragsteller
bereits zugelassen ist. Das Zulassungsverfahren muss abgeschlossen
sein.
Um prüfen zu können, ob Ihre Existenzgründung Aussicht auf Erfolg
hat, müssen Sie uns einen sog. Businessplan vorlegen. Hilfestellungen
bei der Erstellung des Businessplans finden Sie hier.
Erstellung des Businessplans Die
Erstellung des Businessplans bereitet erfahrungsgemäß einige Probleme.
Wir versuchen daher, im folgenden eine kurze Anleitung zur Verfügung zu
stellen, an der Sie sich orientieren können:
Was ist ein Businessplan? Der Businessplan soll ihr
Gründungsvorhaben, für das Sie den Gründungszuschuss beantragen,
umfassend beschreiben. Hierzu zählen nicht nur die äußeren Umstände und
Begebenheiten, sondern auch Zahlen, wichtige Fakten und Prognosen. Der
Businessplan ist Ihr eigenes Gesamtkonzept des Vorhabens
„Kanzleigründung“. So wie Ihre Kanzleigründung in der Praxis erfordert
er Zeit und gründliche Vorüberlegungen. Das Vorhaben sollte möglichst
umfassend beschrieben werden. Es kommt nicht selten vor, dass ein
eingereichter Businessplan völlig unzureichend ist und damit die
Tragfähigkeit der Gründung nicht bescheinigt werden kann. Dies hat mit
großer Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass der Gründungzuschuss von der
Arbeitsagentur nicht gewährt wird.
Was für einen Zweck verfolgt der Businessplan? Der
Businessplan soll der Agentur für Arbeit, der Rechtsanwaltskammer, die
die Stellungnahme zur Tragfähigkeit verfasst und – nicht zuletzt auch –
Ihnen selbst einen umfassenden Überblick über das Gründungsvorhaben
bieten.
Wie ist der Businessplan aufzubauen? Wir können Ihnen
keine exakte Anleitung zur Erstellung geben. Jeder hat seine eigenen
Ideen und folgt seiner eigenen Systematik. Im Laufe der Zeit haben sich
jedoch einige Punkte herauskristallisiert, die in Ihrem Plan zwingend
aufgeführt werden sollten. Diese Pflichtpunkte sind insbesondere: - Zunächst
erfolgt eine einführende Übersicht, die darlegt, warum Sie davon
ausgehen, dass Ihr Konzept Erfolg haben wird und was genau Sie
beabsichtigen. Es sollten in kurzer prägnanter Form die wichtigsten
Informationen gegeben werden.
- Dann wird die Geschäftsidee
detailliert formuliert und dahingehend begründet, warum ausgerechnet
Ihr Konzept auf dem Markt Erfolg haben wird. In diesem Bereich ist
gerade bei Rechtsanwälten auch die Frage anzusiedeln, wie die
Marktsituation hinsichtlich beabsichtigter Spezialisierungen etc. zu
beurteilen ist. Die Entwicklung einer innovativen Geschäftsidee und das
individuelle Angebot stellen die zentralen Elemente des Businessplans
dar. Hier zeigt sich, ob Sie ihr Unternehmen ernsthaft betreiben wollen
und ob Ihre Bestrebungen Aussicht auf Erfolg haben.
- Man sollte
nicht vergessen, die Wettbewerbssituation vor Ort und in der näheren
Umgebung zu analysieren und herauszuarbeiten, wo Ihre Schwächen und
Stärken liegen. Erstellen Sie eine Risikoanalyse – also analysieren Sie
die Risiken Ihres Vorhabens gerade auch unter Heranziehung Ihrer
Stärken, die diese Risiken unter Umständen wieder ausgleichen können.
- Anschließend
geben Sie zu ihrer eigenen Person Auskunft und führen nachvollziehbar
aus, warum Sie den Weg in die Selbständigkeit gehen wollen. Hierbei
wird besonderer Wert auf Qualifikationen, Referenzen und Erfahrungen
gelegt.
- Auch der Kanzleistandort und die Kanzleistruktur
unterliegen einer genauen Betrachtung. So muss der Gründer eine Wahl
treffen, welche Organisationsform er wählt. Von dieser Frage hängen
viele Folgeprobleme ab, so zum Beispiel die Investitionsplanung, der
Raum- und Personalbedarf, aber auch die Ausstattung der Kanzlei etc.
Machen Sie sich hier auch schon Gedanken über kanzleiinterne Abläufe.
Diese werden im Rahmen der noch zu erstellenden Finanz-, Umsatz und
Kapitalpläne noch von großer Bedeutung sein.
- Zeigen Sie, dass
Sie auch betriebswirtschaftlich denken und überzeugen Sie nicht nur
durch ein ausgeklügeltes Kanzleisystem, sondern auch durch Überlegungen
zu Marketingkonzepten und Mandantenakquise. Hier müssen Sie beweisen,
dass Sie selbst von Ihrem Projekt überzeugt sind. Es ist sinnvoll, wenn
Sie zu erkennen geben, dass Sie sich bereits ein wenig mit dem
anwaltlichen Werberecht auseinandergesetzt haben und wenn sie die
geplanten Elemente des Marketingkonzepts daran anpassen.
- Nicht
zuletzt hat eine Darstellung Ihres Vergütungsmodells zu erfolgen. Die
Vergütung Ihrer Tätigkeit stellt gleichzeitig Ihren Lebensunterhalt
dar. Gerade in diesem Bereich sollten Sie zeigen, dass Sie sich mit dem
RVG schon beschäftigt haben und sich auskennen. Beachten Sie aber auch,
dass die Rechnungsstellung beim Rechtsanwalt im Regelfall erst nach
einiger Bearbeitungszeit erfolgt.
- Am Schluss der Ausführungen
hat der Gründer seine Finanzplanung offen zu legen. Dieser Teil
bereitet Juristen häufig große Probleme. Hier müssen Sie beweisen, dass
Sie auch in betriebswirtschaftlicher Sicht mitdenken. Wenn sie nach dem
alten Grundsatz „iudex non calculat“ leben und denken, sollten Sie in
diesem Bereich einen Steuerberater oder ähnliches aufsuchen, der Ihnen
bei der Erstellung der Pläne hilft.
- Die Agentur für Arbeit macht in diesem Zusammenhang folgende Vorgaben:
(a) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (b) Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Zur
Vereinfachung und Verdeutlichung empfiehlt die Rechtsanwaltskammer
München folgenden Aufbau, der ebenfalls alle erforderlichen Elemente
der Agentur für Arbeit umfasst:
a) Kapitalbedarfsplan Der
Kapitalbedarfsplan listet auf, mit welchen finanziellen Ausgaben Sie in
den ersten 3 Jahren rechnen. Innerhalb des Kapitalbedarfsplans sollten
Sie eine Aufteilung in lang-, mittel- und kurzfristige Investitionen
vornehmen und auch einmalige Gründungkosten in Ihre Berechnungen mit
einbeziehen.
b) Finanzierungsplan Der Finanzierungsplan
klärt, wie Ihr Kapitalbedarf finanziert werden soll. Hier muss zwischen
den jährlichen und monatlichen Kosten unterschieden werden. Die
Bezeichnung der Kosten spielt hier auch eine Rolle.
Berücksichtigen Sie Personalkosten , Raumkosten , Versicherungen und
Beiträge, Kfz-Kosten, Leasingraten, Werbung, Reisekosten,
Weiterbildung, Steuerberatung, Betriebssteuern, Telefon, Fax, Internet,
Bürobedarf, Porto, Verpackungen usw. Bei der Aufnahme von Krediten
sollten Sie die Höhe des Kredits, die Rückzahlungsmodalitäten und die
Bank benennen.
c) Umsatz- und Rentabilitätsplan Hier zahlt
sich nun aus, was Sie sich bei Ihren bisherigen Darstellungen überlegt
haben: Legen Sie dar, ob die zu erwartenden Umsätze, von denen die
Betriebskosten, ein Fehlbetrag an Investitionen und ihre
Lebensführungskosten abzuziehen sind (vergessen Sie bei der Berechnung
den Gründungszuschuss nicht), geeignet sein wird, Ihnen dauerhaft eine
ausreichende Lebensgrundlage zu bieten. Hier sind nun auch Ihre
privaten Kosten und Ihre privaten Steuern (Einkommenssteuer etc.)
aufzuführen. Um diese Pläne übersichtlich zu halten, empfiehlt sich die
Verwendung von Tabellen. Es muss nachhaltig dargelegt werden, dass Sie
eine dauerhafte und liquide Existenzgründung planen, d.h. dass Sie
zahlungsfähig sein werden. Jederzeit zahlungsfähig zu sein, ist eine
lebenswichtige Aufgabe jedes Unternehmens. Gerade beim Rechtsanwalt,
der im Rahmen seiner Tätigkeit ständig mit Vermögens- und
Finanzinteressen von Mandanten betraut wird, stellt diese Fähigkeit
auch eine Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dar.
Welche Form ist erforderlich? Wenn ihnen an einem
schnellen und unkomplizierten Verfahren liegt, bietet es sich an, den
Businessplan sauber und ordentlich, aber auch klar strukturiert
vorzulegen. Folgende kurze Checkliste kann Ihnen als Vorlage dienen:
1.) Deckblatt 2.) Inhaltsverzeichnis 3.) Einführende Übersicht 4.) Geschäftsidee 5.) Wettbewerbssituation 6.) Gründer 7.) Kanzlei 8.) Marketingkonzept & Mandantenakquise 9.) Vergütungsmodell 10.) Finanzplanung 11.) Anlagen (Lebenslauf etc.)
Bearbeitungshinweise der RAK Bitte beachten Sie, dass die
Rechtsanwaltskammer nicht den Businessplan für Sie erstellt. Würden wir
Sie mit Rat und Tat bei der Erstellung des Plans unterstützen, wäre es
uns nicht mehr möglich, eine neutrale Stellungnahme gegenüber der
Agentur für Arbeit abzugeben. Um diesen kostenlosen Service der
Stellungnahme für Rechtsanwälte anbieten zu können, nehmen wir von
weitergehenden Bearbeitungshilfen Abstand.
Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar
sind, damit Sie angerufen werden können, falls noch Unterlagen fehlen
sollten oder sonstiger Klärungsbedarf besteht. Der jeweilige
Sachbearbeiter kann dann direkt mit Ihnen in Verbindung treten.
Die Kammer bittet weiterhin, den Businessplan samt der
dazugehörenden Unterlagen der Agentur für Arbeit postalisch an uns zu
übersenden. Die Formulare der Agentur für Arbeit müssen von uns
handschriftlich ausgefüllt werden und sie müssen diese dann wieder im
Original bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Die Bearbeitung des
Businessplans auf elektronischem Wege ist aus diesem Grund bislang
nicht möglich.
Hilfestellungen Es gibt einige Stellen, die bei der
Fertigung des Businessplans Unterstützung anbieten. Nehmen Sie diese
Unterstützung an. Insbesondere auf folgenden Internetadressen sollten
Sie auf jeden Fall einmal vorbeigeschaut haben: Eine
besonders wertvolle Hilfe bietet das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie bei der Erstellung des Businessplans mit folgender
Software, die Ihnen die Schritte des Businessplans nochmals detailliert
näher bringt und gleichzeitig als Vorlage dienen kann:
Softwarepaket des BMWi 9.0 finden Sie zum Download hier.
Weitere Informationen auch unter www.softwarepaket.de.
Der DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (vgl.
Literaturliste) beschäftigt sich auf Seite 221 ff. ebenfalls mit dem
Thema Businessplan und gibt viele Tipps.
Links und Ansprechpartner Allgemeine Informationen Förderungen Steuerrechtliche Hilfen LiteraturDeutscher Anwaltverein
DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
herausgegeben vom Deutschen Anwaltverein und vom FORUM Junge
Anwaltschaft, 11. überarbeitete Auflage, Hans Soldan Druck GmbH Essen,
zu bestellen über den DAV.
Broschüren des BMWi Broschüren des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Broschüren der Arbeitsagentur Existenzgruendung
(Quelle: http://www.rak-muenchen.de/609.html)
Verfasst von Team JuReport
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