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30.07.2010
KARRIERE – VOR- UND NACHTEILE EINER BüROGEMEINSCHAFT TEIL 2

Wer hier jetzt weiterliest, der hat sich wohl von Teil 1 von den Vorteilen einer Bürogemeinschaft überzeugen lassen. Als Jurist denkt man jetzt natürlich über die juristische Bewertung einer solchen Bürogemeinschaft nach. Ich würde sie als InnenGbR betrachten. Die Mitglieder sind Gesellschafter einer GbR, die als Mieter der Räume auftritt. Nach außen – also zu Mandanten – handelt aber jedes Mitglied als Einzelner.



Was ist also zu beachten: 

  1. Eine GbR löst sich auf, wenn ein Gesellschafter ausscheidet, §§ 723, 736 BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist. Da die GbR die Büroräume angemietet hat, muss sie also den Auszug eines Mitgliedes überleben. Sinnvoll ist daher, eine entsprechende Vereinbarung, am besten gekoppelt mit der Regelung der Kündigung / des Auszuges.
  2. Nach außen einzeln auftreten. Es ist verlockend, die u. U. sehr kompetenten anderen mit auf den Briefkopf zu nehmen – es wirkt ja gleich ganz anders, wenn fünf Anwälte auf dem Briefkopf stehen. Davon ist aber abzuraten: Wenn der Schein einer Zusammengehörigkeit entsteht, kann es zur Haftung kommen! Die Innen-GbR würde auch zur Außen-GbR. Gerade für die Freiberufler wie Rechtsanwälte kann dies sogar bedeuten, dass sie gewerbesteuerpflichtig werden! (Sog. Abfärbetheorie, wenn man mit Gewerbetreibenden zusammenarbeitet)
    Problemfelder: Briefpapier, Visitenkarten, Internetauftritt, Anrufbeantworter, Sekretärin. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, gemeinsam aufzutreten, dann jedenfalls bei Vertragsschluss darauf hinweisen, dass man alleine handelt. Man kann ja immer noch die Anderen als Subunternehmer einbinden, wenn man sie braucht.
  3. Interne Regeln: Insbesondere wenn Internetanschluss, Projektor oder Möbel gemeinsam gekauft werden sollen (was ja schon wegen des einheitlichen Designs sinnvoll sein kann), dann sollte es Regeln darüber geben, wer das bestimmen darf: Mehrheitsprinzip? 2/3 Mehrheit? Einstimmigkeit (so die gesetzliche, aber abdingbare, Regel)? Die unterschiedliche Lage bei den Einnahmen führt hier schnell zu Interessendifferenzen. Auch ganz wichtig: Diese Gegenstände sind Gesellschaftereinlagen der GbR. Was passiert mit ihnen, wenn jemand die GbR verlässt, also auszieht?

Man erkennt schell, dass die Bürogemeinschaft nicht ganz so informell ist, wie sie wirkt. Die Probleme lassen sich aber schnell in den Griff bekommen – vor allem wenn man schon zu Beginn klare Regeln aufstellt.


Von Karsten Voigt

Verfasst von Team JuReport
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