28.07.2010 KARRIERE – VOR- UND NACHTEILE EINER BüROGEMEINSCHAFT TEIL 1
Als angehender selbständiger Anwalt ist die Büromiete einer der höchsten Fixbeträge, die man zu schultern hat. Noch ohne (nennenswerten) Mandantenstamm steht man meist vor der Frage, ob man sich ein Büro leisten soll, oder gleich vom heimischen Wohnzimmer aus die Kanzlei betreiben soll. Eine Bürogemeinschaft ist für viele eine sinnvolle Alternative.
Die billigste Lösung für den beginnenden Anwalt ist das eigene Wohnzimmer. Das Wohnzimmer als Kanzlei wirkt aber auf Mandanten sehr unprofessionell. Wer ohne großes Einkommen aus anderen Quellen als Anwalt startet, hat auch keine große Wohnung. Und ein Büro in der Einzimmerwohnung – so glänzt man vor keinem Mandanten. Das eigene Wohnzimmer kann also immer nur eine Notlösung sein.
Die echte Alternative: Ein eigenes Büro, ist hingegen selbst in Berlin sehr teuer. Jeden Monat benötigt man genug Geld, um die Miete zahlen zu können – mehr als man in den ersten Monaten überhaupt einnehmen kann. Denn selbst wenn die Mandanten schon auf einen warten sollten – erst muss die Leistung erbracht werden, dann kann die Rechnung geschrieben werden. Einen Kredit aufzunehmen, um das Geld zu beschaffen, erfordert bekanntlich Sicherheiten. Omi’s Häuschen auf Spiel zu setzen ist da auch nicht jedermanns Sache. Zudem wird man sich als neu gestarteter nicht gerade repräsentativ einmieten können. Ein schäbiges Büro ist zwar besser als die Studentenbude, aber noch immer nicht besonders vertrauenserweckend. Hinzu kommt, dass man natürlich nicht allzu oft umziehen möchte. Die Mandanten verlieren sonst u. U. den Kontakt zum Rechtsanwalt.
Eine sog. Bürogemeinschaft könnte da die Lösung sein. Inhaltlich orientiert sie sich an der Wohngemeinschaft und teilt sich viele Vor- und Nachteile mit dieser. Zu den Vorteilen gehören die günstige Miete, jemand zum Plaudern und der Rückgriff auf Ressourcen und Kompetenzen der anderen. Zu den Nachteilen gehört, ebenfalls wie in der WG, Abstimmungsbedarf und potenzielle Konflikte zwischen den Teilnehmern. Wer – wie ich – seine WG-Zeit in guter Erinnerung hat, dem wird auch eine Bürogemeinschaft liegen. Für Juristen kommt eine Gemeinschaft mit weiteren Juristen, am besten mit anderen Schwerpunkten, in Frage. Nützlich kann es auch sein, Steuerberater, Betriebswirte oder andere Menschen in der Gemeinschaft zu haben, die üblicherweise eng mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten: Ein wahres Kompetenzzentrum kann so entstehen.
Inzwischen gibt es aber auch „wildere“ Mischungen: Grafiker, Architekten und andere künstlerische Berufe können sehr spannende Partner sein. Auch Techniker wie z. B. Ingenieure haben zum Beginn der Karriere als Selbständiger Interesse an günstiger Miete, einem Besprechungsraum und günstigen Rechtsrat. Und was sich hier als sehr unkonventionell darstellt, hat schon so manchen sein Karrierenetzwerk geschaffen. Denn die Notwendigkeit rechtlicher Beratung ist bei diesen Berufsgruppen hoch. Und kaum ein Rechtsanwalt kennt sich mit den Problemen dieser Berufsgruppen gut aus. Durch das gemeinsame Büro lernt man deren Arbeit aber gut kennen und kann passenden Rat erteilen. Und fast automatisch wird man von seinen Kollegen in der entsprechenden Szene auch weiterempfohlen.
In Teil 2 werde ich über die rechtlichen Schwierigkeiten berichten und Tipps geben, wie man Konflikte und Schwierigkeiten im Vorfeld schon vermeiden kann.
Von Karsten Voigt
Verfasst von Team JuReport
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