07.06.2006 MENSCHENWüRDE JETZT AUCH FüR FUßBALLFANS?
Udo Vetter schreibt in seinem Law Blog ( www.lawblog.de) über ein schwer zu glaubendes
Urteil des VG Saarland
auf seinem Blog)
unter dem schönen Titel „Die Welt nackt zu Gast bei Freunden“:
Im einzelnen geht es um eine Frau, die – ausgestattet mit
einem Fanschal von Dynamo Dresden – versuchte ein Spiel dieser Mannschaft zu
besuchen. Sie wurde aus der Warteschlange herausgebeten, musste vor einem Zelt
warten. Darin befanden sich dann vom Gang aus einsehbare Kabinen, in denen sie
sich vollständig entkleiden musste, dann wird dort aus dem Urteil zitiert:
Am Ende der Durchsuchung wurde die Klägerin angewiesen, den
BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den
Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige
Körperdrehung durchführen.
Soweit noch kein Drama? Die Polizei begründet ihr tun damit,
dass die Klägerin „unverdächtig“ war. Das Polizeigesetz des Saarlandes setzt
aber gerade einen Verdacht, der sich auf objektiv prüfbare Voraussetzungen
stützt, voraus.
Die Polizei argumentiert hingegen, dass die Klägerin hätte
durchsucht werden müssen, da die gewaltbereiten Fans angeblich solche Personen
zum Transport von Waffen u.a. nutzen würden. Dies alles wurde der Klägerin aber
erst im Verfahren erklärt. Sie war also verdächtig, weil sie unverdächtig war.
Schlimmer kann man den Schutz des objektiven Tatbestandes nicht pervertieren.
Dennoch verlor sie den Prozess. Vetter schreibt dazu: „Das
Gericht scheut nicht einmal davor zurück, der Klägerin selbst eine
Mitverantwortung für die Behandlung zuzuschreiben. Die junge Frau, schreiben
die Richter, hätte doch einfach auf den Stadionbesuch verzichten können.“ Mich würde eure Meinung dazu interessieren. Ihr könnt dazu unser Forum nutzen!
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