11.12.2006 LG BERLIN ZENSIERT DIE TAGESPRESSE | 27 O 1139/06
Es geht um Gerhard L., Kriminalhauptkommissar beim BKA und sehr bekannter Terrorfahnder. Er lies es der "Jungen Welt" untersagen, über seine Rechtsstreigkeiten mit dem Verlag zu berichten.
Die Junge Welt berichtete über Gerhard L., und behauptete angeblich als »Sam« den Deutsch-Libanesen Khaled Al-Masri in Afghanistan verhört zu haben. Dagegen erwirkter der Polizist eine einstweilige Verfügung, die aufgehoben wurde (Az.: 27 O 1139/06).
Bestätigt (27 O 722/06) wurde aber eine Einstweilige Verfügung, in der - nach einem gerichtskritischen Bericht über die erste Verfügung - ausdrücklich verboten wurde, über den Rechtsstreit zu berichten oder berichten zu lassen. Angeblich verlangt Herr L. Schadensersatz. Ungewöhnlich ist die Begründung des Gerichts: Der L. sei keine Person der Zeitgeschichte. Der Kriminalbeamte L, trat aber im Fernsehen auf, über ihn erschien in Buch erschien und die Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments beschäftigten sich mit ihm. Nach der Logik des Gerichts besteht kein öffentliches Interesse an dem Prozeß. Das Gericht blieb nun im Hauptsacheverfahren gestern beim Verbot der Berichterstattung über den Vorgang – unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000 oder Ordnungshaft bis zu sechs Monate, zu vollziehen am Geschäftsführer, angedroht.
Hier hat die Pressekammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz des Richters Mauck wohl über das Ziel hinausgeschossen. Es kann kaum sein, dass das Gericht über die eigenen Verfahren ein Berichtsverbot, eine Zensur, verhängt.
Vgl: http://service.gmx.net/de/cgi/derefer?DEST=http%3A%2F%2Fwww.jungewelt.de%2F2006%2F12-08%2F055.php http://www.r-archiv.de/2Farticle2680.html http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24171/1.html
Verfasst von
|