15.12.2006 MARIO M.: DIE GRENZEN DER STRAFVERTEIDIGUNG
Der Vergewaltiger von Stephanie ist zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Trotz umfangreichen Geständnisses und anderer Gründe, die für eine Milderung hätten ausreichen können. Wie verteidigt man in so einem Fall?
Der Strafverteidiger darf, soll und muss parteiisch sein. Und zwar zugunsten des Angeklagten. Man darf also, wenn man einen solchen Täter verteidigt, sich nicht von der Welle der öffentlichen Empörung mitreißen lassen, in der der Mandant bereits auf die schlimmste denkbare Weise von der Presse verurteilt wurde.
Was also rät man dem Angeklagten? Die Verteidigung hat sich für eine Kooperation mit dem Staat entschieden: M hat ein ca. siebenstündiges, höchst detailliertes Geständnis abgelegt und damit dem Opfer die Qual erspart, selbst vor Gericht aussagen zu müssen. Schuldmindernd kann zugunsten des M vorgebracht werden, dass er unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet. An sich sind all dies Umstände, die üblicherweise von einem Gericht zugunsten des Täters berücksichtigt werden. Selbst die massive Vorverurteilung in den Medien ist schon von Strafgerichten zugunsten des Täters berücksichtigt worden. Hier hat all dies keinen einzigen Tag Strafmilderung gebracht.
Haben die Verteidiger einen Fehler gemacht? Sie hatten kaum alternativen. Ein Versuch, einen Freispruch zu erreichen, kommt angesichts des Videomaterials nicht in Frage. Der Angeklagte hat sich ja dabei gefilmt, als er Stephanie die übelsten Dinge antat, die einen Menschen angetan werden können. Eine Strafe am oberen Ende der Skala war also zu erwarten. Es konnte also nur darum gehen, das Strafmaß zu reduzieren. Das haben die Anwälte hier auch ganz offenbar versucht. Dass es misslungen ist, kann ihnen kaum zum Vorwurf gemacht werden.
Eher schon dem Gericht. Zwar hat es betont, dass es sich von der Darstellung in den Medien nicht beeinflussen ließ. Denken die Richter bestimmt – aber ob es wohl stimmt? Haben Sie bedacht, was es für Strafverteidiger bedeutet, wenn ein Geständnis in Fällen, in denen das grelle Licht der Boulevardpresse auf die Verhandlung scheint, evtl. gar nichts bringt? Dass man als Verteidiger vielleicht nur mit einer Konfliktverteidigung überhaupt etwas erreichen kann?
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