30.06.2007 NEUE WEGE DER JUSTIZVERWALTUNG? RICHTERLICHE UNABHäNGIGKEIT VOR REFORM?
Die Rechtsanwaltschaft hat sich in vor kurzem ein deutliches Stück Selbstverwaltung gegenüber der Justizverwaltung erkämpft ( wir berichteten). Gleiches scheint nunmehr auch die Richterschaft anzustreben. So berichtete die Berliner Zeitung ( Artikel und der Kommentar von Christian Bommarius dazu) gestern, dass der Deutsche Richterbund ein Selbstverwaltungsmodell vorgeschlagen habe, welches mehr Unabhängigkeit von der Exekutive in Form der Landesjustizverwaltungen vorsieht.
Die Selbstverwaltung sei nur möglich, wenn die Richter- und Staatsanwaltschaft administrativ von der Exekutive unabhängig seien.
Auch könne die Selbstverwaltung des Justizwesens nur hergestellt
werden, wenn -entsprechend des Modells des Deutschen Richterbundes- die
Ernennung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten durch einen
sog. Justizwahlausschuss erfolge. Dieser solle sich gleichmäßig aus
Parlamentariern auf der einen Seite sowie Staatsanwälten und Richtern
auf der anderen Seite zusammensetzen. Der Justizwahlausschuss solle
auch einen Justizverwaltungsausschuss wählen, der gegenüber der
Exekutive die genannte administrative Funktion ausüben soll. Dessen
Vorsitzenden obliege dann sowohl die Ausübung der Dienstaufsicht, als
auch Verhandlungen über die Haushaltmittel mit den jeweiligen
Landesfinanzministern.
Diese Vorschläge zu einer größeren Selbstverwaltung sind zu begrüßen.
Allerdings drängt sich jedem zeitgleich die Frage auf, was wir denn
jahrelang über die bereits existierende richterliche Unabhängigkeit gelernt haben.
Christian Scheiding, Assessor
Verfasst von Christian Scheiding
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