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05.08.2008
DER ANWALT DER PROMIS - PROF. DR. MATTHIAS PRINZ IM INTERVIEW

Kaum ein Rechtsanwalt hat exklusivere Mandanten als Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz, in den Medien häufig als "Promi-Anwalt" tituliert. Die Fürstenfamilie aus Monaco, vor allem Caroline von Monaco, ist dabei die wohl bekannteste Mandantin.

Doch wie ist Herr Prinz an die prominenten  Mandanten gekommen? Welches Verhältnis pflegt er zu den großen Verlagshäusern in Deutschland, deren Boulevardblätter regelmäßig die Mandanten von Herrn Prinz am Rande der Legalität ablichten?

Im Interview mit JuReport erlaubt Prof. Dr. Prinz den  JuRepor-Lesern einen  exklusiven Einblick ...


Herr Prinz, lesen Sie privat eigentlich noch Zeitungen oder Zeitschriften? Schaffen Sie es, eine Zeitung durchzublättern, ohne mit einem presserechtlichen Blick darauf zu schauen?
Bei vielen Publikationen gibt es kaum presserechtliche Probleme. Daher kann ich Blätter wie die SÜDDEUTSCHE, STERN, ZEIT oder SPIEGEL ganz entspannt lesen. Abonniert habe ich die Herald Tribune, mit der ich noch nie einen Prozess führen musste.

Was war ihr größter presserechtlicher Erfolg als Rechtsanwalt im Presserecht?
Meine Sozien und ich haben in den letzten 23 Jahren ca. 20.000 Verfahren geführt. Dabei gab es viele Highlights: Vom ersten Plädoyer beim Amtsgericht bis zu erfolgreichen mündlichen Verhandlungen beim Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht oder Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte.

Was bedeutet Boulevard-Journalismus für Sie: Fluch oder Segen?
Beides. Das hängt vom Einzelfall ab. "Ein Herz für Kinder", "BILD kämpft für Sie" oder die BILD-Ausgabe mit "Chefredakteur" Bob Geldof kann segensreich sein. Andere Geschichten können eher Fluch sein für die Betroffenen und auch für die Leser.

Mittlerweile sind Sie selbst prominent. Mussten Sie als Rechtsanwalt schon einmal in eigener Sache tätig werden?
Ja.

Wie fing Ihre Karriere als – entschuldigen Sie die Formulierung – „Promi-Anwalt“ an? Gab es eine Initialzündung?
Es begann mit einer Strafverteidigung. Der streitbare Gerechtigkeitsfanatiker Julius Hackethal vertraute mir als 28jährigem Jung-Anwalt seine Verteidigung in dem berühmten Sterbehilfe-Verfahren an. Das hatte viel mit Strafrecht zu tun, aber auch sehr viel mit Medien.

Wenn die Juristerei ein Schachspiel ist, dann ist das Presserecht das Blitzschach unter den Rechtsgebieten. In keinem anderen Rechtsgebiet muss – Abmahnung und einstweiliger  Verfügung sei Dank – so schnell reagiert werden, der Zug des Gegners und die Rechtslage in so schneller Zeit vorausgesagt werden. Sind Presserechtlicher die wahren (Rechts-) Großmeister?
Unser Rechtsgebiet ist in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich. Man muss tatsächlich sehr schnell agieren, aus der Hüfte schießen und dabei auch noch treffen. Der starke forensische Schwerpunkt unserer Tätigkeit, erfordert Sattelfestigkeit im zivilprozessualen Bereich. Jeder Fall bietet gänzlich andere Sachverhaltsvarianten, mit denen man sich schnell arrangieren muss. Und schließlich: Es ist ein Querschnittsrecht, bei dem man sich zusätzlich ständig mit anderen Rechtsgebieten beschäftigen muss. Heute mit Bankrecht, wenn es in einem Artikel um die Forderungsverkäufe einer Bank geht. Morgen mit Bilanzrecht, weil einem Unternehmen fehlerhafte Bilanzierung vorgeworfen wird. Dann mit Handelsvertreterrecht, wenn einem Unternehmen rechtswidriger Umgang mit seinen Handelsvertretern vorgeworfen wird. Wir müssen die Sachverhalte verstehen und wir müssen den rechtlichen Rahmen verstehen. Dann erst können wir einen substantiierten presserechtlichen Rat geben. Das alles macht das Rechtsgebiet sehr anspruchsvoll, aber eben auch sehr interessant und abwechslungsreich. Daher haben meine Sozien und ich auch besonders viel Spaß daran.

Was macht für Sie den besonderen Reiz der Arbeit im Presserecht aus?
Das Rechtsgebiet ist - wie gesagt - besonders interessant, abwechslungsreich und anspruchsvoll.

Der so genannte Boulevard lebt davon, dass Geheimnisse ausgeplaudert, Peinlichkeiten gezeigt, Menschen brüskiert und Belangloses bedeutungsvoll gemacht wird. Gab es Mandate, die sie abgelehnt haben mit der Begründung „Selbst Schuld“?
Wir lehnen einen Großteil der an uns herangetragenen Mandate ab. Unser Grundsatz lautet: Keine Radikalen, keine Verbrecher, keine Sekten. Aber auch keine Belanglosigkeiten und launische Mandanten, die heute Homestorys machen und morgen gegen Privates vorgehen wollen.

Erst kürzlich ist es dem Kollegen Eisenberg gelungen, eine Gegendarstellung auf dem Titelbild der BILD-Zeitung durchzusetzen. Ist das der Traum eines jeden Presserechtlers?
Die erste Gegendarstellung auf der Titelseite einer Tageszeitung haben wir 1985 durchgesetzt. Die erste Gegendarstellung auf der Titelseite der BILD 1989. Seither weit über 100 Gegendarstellungen auf den Titeln von verschiedenen Tageszeitungen und Illustrierten. Die Einzelheiten haben wir in Dutzenden von Musterprozessen ausgestritten. Das war früher recht spannend. Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes von 1994 zum Widerruf auf der Titelseite und der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1998 zur Gegendarstellung auf der Titelseite ist das aber eher langweilig.

Wenn Sie die Macht hätten, das Verlagswesen in Deutschland sowohl rechtlich als redaktionell-inhaltlich zu dirigieren. Was wären Ihre ersten Amtshandlungen? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Pressefreiheit für ein freiheitlich demokratisches System schlechthin konstituierend ist, weil sie den freien Austausch der Meinungen und die freie Information der Bevölkerung schützt. Es gibt aber Medienunternehmen, die unter dem Schutz der Pressefreiheit nur Geschäfte machen, aber tatsächlich zum Austausch von Meinungen oder Informationen nichts gesellschaftlich Relevantes beitragen. Viele operieren noch immer mit erfundenen Geschichten und verletzen vorsätzlich die Rechte Anderer, um sich zu bereichern. Für diese Fälle des vorsätzlichen Rechtsbruchs würde ich das durchsetzen, was der Bundesgerichtshof bereits 1994 als wünschenswert dargestellt hat, nämlich einen echten Hemmungseffekt durch hohe Sanktionen. Dies auch zum Schutz der redlichen Presse, um zu verhindern, dass die schwarzen Schafe sich ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile erschleichen können.

Baut man eigentlich zu den Redakteuren und Verlegern, die Ihnen Arbeit machen (und das Geld bringen) mit der Zeit eigentlich eine engere Beziehung auf? Kennen Sie Ihre Pappenheimer schon persönlich?
Im Regelfall beschäftigen wir uns ja beruflich eher mit Berichterstattung mangelhafter Qualität und nicht mit SPIEGEL, ZEIT, STERN oder den vielen seriöse Lokalblättern von den "Kieler Nachrichten" bis zur "Passauer Neue Presse". Dort arbeiten Journalisten, vor deren Arbeit ich höchsten Respekt habe, die ich teilweise persönlich sehr schätze und mit denen ich teilweise auch befreundet bin. Deren Ansichten über wertvollen Journalismus unterscheiden sich in keiner Weise von meinen Ansichten.

Wo haben Sie ihre Stationen im Referendariat verbracht?
Neben den üblichen Gerichts- und Anwaltsstationen habe ich eine Zivilstation beim 14. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts gemacht, die einen langfristig positiven Effekt hatte: Der damalige Senatsvorsitzende ist mir nicht nur bis heute freundschaftlich verbunden, sondern auch seit 20 Jahren mein Seniorpartner.

Sie haben in den USA einen Master und die Anwaltsprüfung absolviert.
Meine Zeit in Amerika war für die Entwicklung meiner juristischen Phantasie und Kreativität wichtig. Ich habe gelernt, dass die richtige Lösung einer Rechtsfrage nicht unbedingt die sein muß, die sich die Väter des BGB vor mehr als 100 Jahren überlegt haben. Richtigerweise muss man sich fragen, welche Lösung heute richtig ist. Dabei kann man die Lösung des römischen Rechts oder des bürgerlichen Gesetzbuches durchaus einmal in Frage stellen. Diese Offenheit gegenüber unterschiedlichen Lösungen zeichnet das "case law" aus und wird von den guten amerikanischen Law Schools mit einem umfassenden Lehrangebot unterstützt: Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtsanthropologie, Rechtssoziologie, Ökonomische Analyse des Rechts etc.

Nennen Sie bitte 3 Attribute, die ein Presserechtler erfüllen sollte.
Schnell, tiefgründig und sorgfältig Sachverhalte aufarbeiten.

Was erwarten Sie von einem Rechtsreferendar, der bei Ihnen eine Station machen will?
Das wirkliche Anliegen des Mandanten verstehen und das juristische Instrumentarium nicht als Allheilmittel, sondern lediglich als eine Möglichkeit zur Wahrung der Interessen des Mandanten zu verstehen.

Kann man bei Ihnen eine Station im Rechtsreferendariat absolvieren? Was erwarten Sie von einem Rechtsreferendar, der bei Ihnen eine Station machen will?
Ja, wir bilden Referendare aus, aber wir haben nur wenig Kapazität und sind meistens lange im Voraus ausgebucht. Unsere Referendare haben häufig herausragende Examina, Promotionsvorhaben im Presse-/Medienrecht oder besondere presse- und medienrechtliche Interessen, die sie schon durch ein Volontariat, ihr Engagement bei ihrer Schülerzeitung oder ähnliches gezeigt haben.

Haben Sie einen Ausbildungs-Tipp für die Studenten und Referendare, die im Presserecht ihr Glück suchen wollen?
Presserecht hat für viele einen gewissen Reiz, weil die Mandanten interessant klingen und das Rechtsgebiet spannend ist. Man muss das aber kritisch hinterfragen: Erstens geht es im Tagesgeschäft nicht um Glamour, sondern um solide juristische Handwerksarbeit. Zweitens sind die Jobaussichten begrenzt: Ein paar Anwälte in den Rechtsabteilungen der Medienunternehmen, ein paar Betroffenenanwälte und ein paar externe Anwälte, die Medienunternehmen vertreten. Steuerrechtler, Gesellschaftsrechtler oder Strafrechtler werden in weit größeren Mengen benötigt und haben daher viel mehr Jobmöglichkeiten.

Das Interview führte Karsten Schneidewindt


Kontakt zur Anwaltssozietät Prinz - Neidhardt - Engelschall GbR:

Tesdorpfstrasse 16
D-20148 Hamburg
Telefon: (+49) 040 41 32 000
Telefax: (+49) 040 41 06 714
e-Mail: hamburg@prinzlaw.com

Verfasst von Karsten Schneidewindt
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