05.08.2008 DER ANWALT DER PROMIS - PROF. DR. MATTHIAS PRINZ IM INTERVIEW
 Kaum ein Rechtsanwalt hat exklusivere Mandanten als Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz, in den Medien häufig als "Promi-Anwalt" tituliert. Die Fürstenfamilie aus Monaco, vor allem Caroline von Monaco, ist dabei die wohl bekannteste Mandantin. Doch wie ist Herr Prinz an die prominenten Mandanten gekommen? Welches Verhältnis pflegt er zu den großen Verlagshäusern in Deutschland, deren Boulevardblätter regelmäßig die Mandanten von Herrn Prinz am Rande der Legalität ablichten? Im Interview mit JuReport erlaubt Prof. Dr. Prinz den JuRepor-Lesern einen exklusiven Einblick ...
Herr Prinz, lesen Sie privat
eigentlich noch Zeitungen oder Zeitschriften? Schaffen Sie es, eine Zeitung
durchzublättern, ohne mit einem presserechtlichen Blick darauf zu schauen? Bei vielen Publikationen gibt es
kaum presserechtliche Probleme. Daher kann ich Blätter wie die SÜDDEUTSCHE,
STERN, ZEIT oder SPIEGEL ganz entspannt lesen. Abonniert habe ich die Herald
Tribune, mit der ich noch nie einen Prozess führen musste.
Was
war ihr größter presserechtlicher Erfolg als Rechtsanwalt im Presserecht? Meine Sozien und ich haben in den
letzten 23 Jahren ca. 20.000 Verfahren geführt. Dabei gab es viele Highlights:
Vom ersten Plädoyer beim Amtsgericht bis zu erfolgreichen mündlichen
Verhandlungen beim Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht oder
Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte.
Was
bedeutet Boulevard-Journalismus für Sie: Fluch oder Segen? Beides. Das hängt vom Einzelfall
ab. "Ein Herz für Kinder", "BILD kämpft für Sie" oder die
BILD-Ausgabe mit "Chefredakteur" Bob Geldof kann segensreich sein.
Andere Geschichten können eher Fluch sein für die Betroffenen und auch für die
Leser.
Mittlerweile
sind Sie selbst prominent. Mussten Sie als Rechtsanwalt schon einmal in eigener
Sache tätig werden? Ja.
Wie
fing Ihre Karriere als – entschuldigen Sie die Formulierung – „Promi-Anwalt“
an? Gab es eine Initialzündung? Es begann mit einer
Strafverteidigung. Der streitbare Gerechtigkeitsfanatiker Julius Hackethal
vertraute mir als 28jährigem Jung-Anwalt seine Verteidigung in dem berühmten
Sterbehilfe-Verfahren an. Das hatte viel mit Strafrecht zu tun, aber auch sehr
viel mit Medien.
Wenn
die Juristerei ein Schachspiel ist, dann ist das Presserecht das Blitzschach
unter den Rechtsgebieten. In keinem anderen Rechtsgebiet muss – Abmahnung und
einstweiliger Verfügung sei Dank – so
schnell reagiert werden, der Zug des Gegners und die Rechtslage in so schneller
Zeit vorausgesagt werden. Sind Presserechtlicher die wahren (Rechts-) Großmeister? Unser Rechtsgebiet ist in
vielerlei Hinsicht ungewöhnlich. Man muss tatsächlich sehr schnell agieren, aus
der Hüfte schießen und dabei auch noch treffen. Der starke forensische
Schwerpunkt unserer Tätigkeit, erfordert Sattelfestigkeit im zivilprozessualen
Bereich. Jeder Fall bietet gänzlich andere Sachverhaltsvarianten, mit denen man
sich schnell arrangieren muss. Und schließlich: Es ist ein Querschnittsrecht,
bei dem man sich zusätzlich ständig mit anderen Rechtsgebieten beschäftigen
muss. Heute mit Bankrecht, wenn es in einem Artikel um die Forderungsverkäufe
einer Bank geht. Morgen mit Bilanzrecht, weil einem Unternehmen fehlerhafte
Bilanzierung vorgeworfen wird. Dann mit Handelsvertreterrecht, wenn einem
Unternehmen rechtswidriger Umgang mit seinen Handelsvertretern vorgeworfen
wird. Wir müssen die Sachverhalte verstehen und wir müssen den rechtlichen
Rahmen verstehen. Dann erst können wir einen substantiierten presserechtlichen
Rat geben. Das alles macht das Rechtsgebiet sehr anspruchsvoll, aber eben auch
sehr interessant und abwechslungsreich. Daher haben meine Sozien und ich auch
besonders viel Spaß daran.
Was
macht für Sie den besonderen Reiz der Arbeit im Presserecht aus? Das Rechtsgebiet ist - wie gesagt
- besonders interessant, abwechslungsreich und anspruchsvoll.
Der
so genannte Boulevard lebt davon, dass Geheimnisse ausgeplaudert,
Peinlichkeiten gezeigt, Menschen brüskiert und Belangloses bedeutungsvoll
gemacht wird. Gab es Mandate, die sie abgelehnt haben mit der Begründung
„Selbst Schuld“? Wir lehnen einen Großteil der an
uns herangetragenen Mandate ab. Unser Grundsatz lautet: Keine Radikalen, keine
Verbrecher, keine Sekten. Aber auch keine Belanglosigkeiten und launische
Mandanten, die heute Homestorys machen und morgen gegen Privates vorgehen
wollen.
Erst
kürzlich ist es dem Kollegen Eisenberg gelungen, eine
Gegendarstellung auf dem Titelbild der BILD-Zeitung durchzusetzen. Ist das der
Traum eines jeden Presserechtlers? Die erste Gegendarstellung auf
der Titelseite einer Tageszeitung haben wir 1985 durchgesetzt. Die erste
Gegendarstellung auf der Titelseite der BILD 1989. Seither weit über 100
Gegendarstellungen auf den Titeln von verschiedenen Tageszeitungen und
Illustrierten. Die Einzelheiten haben wir in Dutzenden von Musterprozessen
ausgestritten. Das war früher recht spannend. Seit der Grundsatzentscheidung
des Bundesgerichtshofes von 1994 zum Widerruf auf der Titelseite und der
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1998 zur
Gegendarstellung auf der Titelseite ist das aber eher langweilig.
Wenn
Sie die Macht hätten, das Verlagswesen in Deutschland sowohl rechtlich als
redaktionell-inhaltlich zu dirigieren. Was wären Ihre ersten Amtshandlungen? Das Bundesverfassungsgericht hat
entschieden, dass die Pressefreiheit für ein freiheitlich demokratisches System
schlechthin konstituierend ist, weil sie den freien Austausch der Meinungen und
die freie Information der Bevölkerung schützt. Es gibt aber Medienunternehmen,
die unter dem Schutz der Pressefreiheit nur Geschäfte machen, aber tatsächlich
zum Austausch von Meinungen oder Informationen nichts gesellschaftlich Relevantes
beitragen. Viele operieren noch immer mit erfundenen Geschichten und verletzen
vorsätzlich die Rechte Anderer, um sich zu bereichern. Für diese Fälle des
vorsätzlichen Rechtsbruchs würde ich das durchsetzen, was der Bundesgerichtshof
bereits 1994 als wünschenswert dargestellt hat, nämlich einen echten
Hemmungseffekt durch hohe Sanktionen. Dies auch zum Schutz der redlichen
Presse, um zu verhindern, dass die schwarzen Schafe sich ungerechtfertigte
Wettbewerbsvorteile erschleichen können.
Baut
man eigentlich zu den Redakteuren und Verlegern, die Ihnen Arbeit machen (und
das Geld bringen) mit der Zeit eigentlich eine engere Beziehung auf? Kennen Sie
Ihre Pappenheimer schon persönlich? Im Regelfall beschäftigen wir uns
ja beruflich eher mit Berichterstattung mangelhafter Qualität und nicht mit
SPIEGEL, ZEIT, STERN oder den vielen seriöse Lokalblättern von den "Kieler
Nachrichten" bis zur "Passauer Neue Presse". Dort arbeiten
Journalisten, vor deren Arbeit ich höchsten Respekt habe, die ich teilweise
persönlich sehr schätze und mit denen ich teilweise auch befreundet bin. Deren
Ansichten über wertvollen Journalismus unterscheiden sich in keiner Weise von meinen
Ansichten.
Wo
haben Sie ihre Stationen im Referendariat verbracht? Neben den üblichen Gerichts- und
Anwaltsstationen habe ich eine Zivilstation beim 14. Senat des Hanseatischen
Oberlandesgerichts gemacht, die einen langfristig positiven Effekt hatte: Der
damalige Senatsvorsitzende ist mir nicht nur bis heute freundschaftlich
verbunden, sondern auch seit 20 Jahren mein Seniorpartner.
Sie
haben in den USA einen Master und die Anwaltsprüfung absolviert. Meine Zeit in Amerika war für die
Entwicklung meiner juristischen Phantasie und Kreativität wichtig. Ich habe
gelernt, dass die richtige Lösung einer Rechtsfrage nicht unbedingt die sein
muß, die sich die Väter des BGB vor mehr als 100 Jahren überlegt haben.
Richtigerweise muss man sich fragen, welche Lösung heute richtig ist. Dabei
kann man die Lösung des römischen Rechts oder des bürgerlichen Gesetzbuches
durchaus einmal in Frage stellen. Diese Offenheit gegenüber unterschiedlichen
Lösungen zeichnet das "case law" aus und wird von den guten amerikanischen
Law Schools mit einem umfassenden Lehrangebot unterstützt: Rechtsphilosophie,
Rechtsgeschichte, Rechtsanthropologie, Rechtssoziologie, Ökonomische Analyse
des Rechts etc.
Nennen
Sie bitte 3 Attribute, die ein Presserechtler erfüllen sollte. Schnell, tiefgründig und sorgfältig Sachverhalte
aufarbeiten.
Was
erwarten Sie von einem Rechtsreferendar, der bei Ihnen eine Station machen
will? Das wirkliche Anliegen des
Mandanten verstehen und das juristische Instrumentarium nicht als
Allheilmittel, sondern lediglich als eine Möglichkeit zur Wahrung der
Interessen des Mandanten zu verstehen. Kann
man bei Ihnen eine Station im Rechtsreferendariat absolvieren? Was erwarten Sie
von einem Rechtsreferendar, der bei Ihnen eine Station machen will? Ja, wir bilden Referendare aus,
aber wir haben nur wenig Kapazität und sind meistens lange im Voraus
ausgebucht. Unsere Referendare haben häufig herausragende Examina,
Promotionsvorhaben im Presse-/Medienrecht oder besondere presse- und
medienrechtliche Interessen, die sie schon durch ein Volontariat, ihr
Engagement bei ihrer Schülerzeitung oder ähnliches gezeigt haben.
Haben
Sie einen Ausbildungs-Tipp für die Studenten und Referendare, die im
Presserecht ihr Glück suchen wollen? Presserecht hat für viele einen
gewissen Reiz, weil die Mandanten interessant klingen und das Rechtsgebiet
spannend ist. Man muss das aber kritisch hinterfragen: Erstens geht es im
Tagesgeschäft nicht um Glamour, sondern um solide juristische Handwerksarbeit.
Zweitens sind die Jobaussichten begrenzt: Ein paar Anwälte in den
Rechtsabteilungen der Medienunternehmen, ein paar Betroffenenanwälte und ein
paar externe Anwälte, die Medienunternehmen vertreten. Steuerrechtler,
Gesellschaftsrechtler oder Strafrechtler werden in weit größeren Mengen
benötigt und haben daher viel mehr Jobmöglichkeiten.
Das Interview führte Karsten
Schneidewindt Kontakt zur Anwaltssozietät Prinz - Neidhardt - Engelschall GbR: Tesdorpfstrasse 16
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Verfasst von Karsten Schneidewindt
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