15.10.2007 DER KAMPF UM DAS GLüCKSSPIEL IN DEUTSCHLAND
In Deutschland – wie in vielen anderen europäischen Ländern
– tobt derzeit ein Kampf um die Frage, wer Glücksspiele in Deutschland – online
oder offline – anbieten oder veranstalten darf. Der Kampf spitzt sich zu, weil am 1.1. 2008 der
neue und heftig diskutierte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten soll und
wohl auch wird.
Die Lobbyvertreter der Privaten wollen das natürlich
verhindern. Denn im Bereich des Glücksspiels geht es um Geld, sehr viel Geld.
Doch worum geht es genau? Sollte der Glücksspielmarkt liberalisiert werden? Wer hat das letzte Wort?
Der Versuch einer Antwort ...
Deutschland
ist für die ausländischen Glücksspielanbieter aus 2 Gründen interessant: Zum
einen ist Deutschland ein Riesenmarkt, zum anderen mussten sich die
ausländischen Anbieter vom US-amerikanischen Markt zurückziehen. Hier hat der
kürzlich verabschiedete Unlawful Internet Gambling Enforcement Act quasi
umfassend den amerikanischen Online-Glücksspielmarkt dicht gemacht und vielen Glücksspielanbietern
ihre Geschäftsgrundlage genommen oder horrende
Verluste eingebracht. Diese gilt es nun wieder reinzuholen.
Die aktuelle Situation ist eindeutig: der derzeit gültige
Lotteriestaatsvertrag legitimiert die Bundesländer als Glücksspielmonopolisten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird dasselbe
tun. Solange diese Vertragswerke bestehen, können private
Glücksspielanbieter nichts ausrichten, der Staat kann sich einigermaßen
entspannt zurücklehnen und die Einnahmen aus dem Glücksspielbereich in seinen
Haushalten einplanen. Die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden werden ihren
Beitrag leisten.
Die privaten Anbieter sind jedoch mit ihrem Kampf nicht ganz
allein. Der Staat steht unter Aufsicht des BVerfG und des EuGH!
Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern mit seiner
Sportwettenentscheidung vom 28.3.2006 einen Warnschuss vor den Bug versetzt.
Das Urteil stellte – grob gesagt – Folgendes fest:
- ein Staatsmonopol im Glücksspielsektor ist grundsätzlich
zulässig
- der Staat muss jedoch mit dem Monopol Ziele des
Allgemeininteresses (v.a. Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht) verfolgen, rein
finanzielle Interessen reichen nicht aus
- das BVerfG hat die damalige Glücksspielpolitik zwar als
verfassungswidrig eingeordnet (d.h. die Länder haben zu wenig für die
Bekämpfung der Spielsucht getan, zu viel für die Erhöhung der Einnahmen aus dem
Glücksspiel)
- trotz des verfassungswidrigen Status Quo hat das BVerfG den
Lotteriestaatsvertrag aber nicht für ungültig erklärt, sondern – und das ist
äußerst umstritten – den Bundesländern eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2008
eingeräumt, um mit der Glücksspielpolitik das Ziel der Bekämpfung der Spiel-
und Wettsucht kohärent und systematisch zu verfolgen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen die Bundesländer nun Farbe
bekennen. Einstweilige Verfügung gegen Schließungsverfügungen von Wettbüros
oder von Pokerturnierveranstaltern können von den Verwaltungsgerichten dann
nicht mehr unter Hinweis auf die Übergangsfrist abgelehnt werden. Mit dem
1.1.2008 müssen die Länder ihre Glücksspielpolitik offen legen und kohärent und
systematisch an dem Ziel der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ausgerichtet
haben. Dass die Länder dies schaffen, daran darf gezweifelt werden. Denn es wird auch
jetzt noch massiv für Oddset-Sportwetten und Lotto geworben, die
Lotto-Annahmestellenzahl verringert sich in keiner Weise, es werden neue
Vertriebswege (z.B. in Tankstellen, in Kaufhäusern) eröffnet und auch das
Internetangebot wird ausgebaut.
Es wird schwer für die Länder, den - bisher durchaus berechtigen
- Vorwurf der privaten Anbieter, dem Staat gehe es mit dem Monopol allein um die
Sicherung finanzieller Interessen und das Argument der Suchtprävention sei nur
vorgeschoben, zu entkräften. Die Gerichte werden das klären.
Das deutsche Staatsmonopol steht aber auch im Fokus der
EU-Organe. So hat sich der EuGH in anderen Verfahren zum Beispiel in Italien
("Gambelli-Urteil" und "Placanica-Urteil" dem Thema Glücksspielmonopol angenommen. Im Rahmen dieser Verfahren fordert der
EuGH für die Rechtmäßigkeit von Glücksspielmonopolen ebenfalls eine kohärente
und systematische Politik des Staates, insofern ähneln sich die Anforderungen
des BVerfG und des EuGH. Auch haben drei deutsche Verwaltungsgerichte (VG Köln,
VG Gießen und VG Stuttgart) Vorlageverfahren zum EuGH angestrengt, um Fragen rund
um die Rechtmäßigkeit des Staatsmonopols überprüfen zu lassen. Zwar wird die
Beantwortung der Vorlagefragen noch dauern, es wird aber sicherlich irgendwann
eine Entscheidung des EuGH zum deutschen Glücksspielmonopol geben.
Auch die EU-Kommission hat sich dem deutschen Staatsmonopol
angenommen. Zum einen hat sie bereits mehrere Stellungnahmen zum neuen
Glücksspielstaatsvertrag abgegeben, die kein gutes Haar an dem Werk lassen und
letztlich die eine Unvereinbarkeit vieler Vorschriften des Vertrages mit der
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit feststellen. Zum anderen laufen
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, deren Ursprung im derzeit
geregelten Staatsmonopol liegt. Die Vorlageverfahren und Verletzungsverfahren
brauchen jedoch Zeit, und genau auf den Faktor Zeit setzen die Bundesländer.
Ebenso wenig wie die Privaten die Bad Boys sind, ist
aber auch der deutsche Staat bzw. die Bundesländer kein Bösewicht: würden die
Einnahmen aus dem Glücksspiel wegfallen, dann geriete der eine oder andere
Haushalt der Bundesländer in Schieflage. Gerade mit den Einnahmen aus
dem Glücksspielbereich werden Sport, Kultur und Bildung in Deutschland
finanziert. Eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts würde diese Einnahmen
gefährden, Ersatzlösungen sind nicht ersichtlich. Die Länder müssen daher auf
stur schalten und auf Zeit spielen. Sie haben letztlich keine andere Wahl.
Eines ist auch klar: Poker fördert nicht gerade den sozialen Umgang. Pokern ist keine Beschäftigung, die auf
Kommunikation ausgelegt ist. Bei dem Spiel zählen Bluffen, sich verstellen,
andere täuschen, keine wirklich überzeugenden Attribute. Auch die privaten Pokeranbieter sind keine Engel, ihnen geht es nur darum, so viel Geld
wie möglich zu verdienen, die Begrenzung der Spielsucht spielt bei ihren
Angeboten - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle. Schutzbedürftig sind sie daher nicht wirklich.
Letztlich ist kein Favorit im Kampf um das
Glücksspielmonopol auszumachen. Das Pokerspiel um den Glücksspielmarkt wird
beim Final Table vor Gericht ausgetragen, in Karlsruhe und/oder in Luxemburg ... K.S.
Verfasst von Team JuReport
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