29.10.2005 SENAT BESCHRäNKT ´´AL-QUDS-DEMO´´ | PRäSIDENT AHMADINEDSCHAD
Die für heute, Samstag, den 29.10.2005, angemeldete „Al-Quds-Demonstration“, die seit zehn Jahren in Berlin stattfindet, ist wegen der israelfeindlichen und mittlerweile vom UN-Sicherhseitsrat verurteilten Hetzreden des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad unter zusätzliche Auflagen iSd § 15 VersG gestellt worden.
Schon frühere sorgfältige juristische Prüfungen durch die Versammlungsbehörde der Polizei und durch die Innenverwaltung haben ergeben, dass Einschränkungen möglich sind. So hat die letztjährige Demonstration als reine Schweigedemonstration stattgefunden. Allerdings lässt unsere verfassungsmäßige Ordnung auch solche Demonstrationen zu, die wir politisch verurteilen.
Die auch von regimetreuen Auslandsiranern unterstützte „Al-Quds-Demonstration“ in Berlin geht auf den vom iranischen Revolutionsführer Khomeini 1979 eingeführten, der antiisraelischen Propaganda dienenden „Al-Quds-Tag“ zurück. Dabei soll an das Ziel der „Befreiung“ der auch für Muslime heiligen Stadt „Al-Quds“ (arabisch für „Jerusalem“) erinnert werden.
Die jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten, Israel als Staat zu vernichten, wie auch seine in der Rede enthaltene indirekte Aufforderung zu Attentaten haben dazu geführt, dass die beabsichtigte „Al-Quds-Demonstration“ durch Auflagen weiter beschränkt wird. Parallel zu den derzeit im Iran stattfindenden Demonstrationen, in denen die Äußerungen des iranischen Präsidenten unterstützt werden, steht zu befürchten, dass Teilnehmer der „Al-Quds-Demonstration“ sich die Äußerungen des iranischen Präsidenten etwa durch Transparente oder demonstratives Mitführen von Bildern zu eigen machen. Dementsprechend wird dies den Veranstaltern durch Auflagen untersagt. Ein Verstoß dagegen kann zur Auflösung des Aufzuges führen.
In Berlin ist die Demonstration von Einzelpersonen angemeldet worden. In den letzten Jahren trat bei den regelmäßig im Rahmen der Auflagen beanstandungsfrei durchgeführten Versammlungen das vom Iran gesteuerte „Islamische Zentrum Hamburg“ als Mitorganisator auf. Während in früheren Jahren bundesweit mobilisiert wurde, kamen im Jahre 2004 nur noch rund 800 Teilnehmer zusammen.
Berlins Innensenator Dr. Ehrhart Körting, SPD, meinte dazu, die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut und für unsere Demokratie von besonderer Bedeutung. Eine Versammlung dürfe aber nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen. Dies sei aber der Fall, wenn auf ihr die Vernichtung Israels propagiert wird oder direkt oder indirekt terroristische Aktivitäten unterstützt werden.
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Verfasst von Kai Bonitz, LL.M
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