17.10.2008 KLAGE GEGEN GOTT - US-GERICHT VERBLüFFT MIT KLAGEABWEISUNG
Das
wäre doch einmal eine Einstiegsfrage für die mündliche Prüfung im Staatsexamen:
„Herr Kandidat Chris Christ, wie würden Sie entscheiden, wenn auf ihrem Tisch
eine Klage gegen Gott wegen Verbreitung von Tod, Zerstörung und Terror landen
würde?“.
Schnappsidee?
Nein, ein Richter im US-Bundesstaat Nebraska musste sich tatsächlich mit einer
solchen Klage auseinandersetzen. Und wies die Klage mit einer überraschenden wie verblüffenden
Begründung ab …
Ernie Chambers
war 38 Jahre Senator in Nebraska. Bei ihm handelt es sich dabei nicht um einen
verirrten Atheisten, sondern vielmehr um einen Verfechter des Rechts. Mit
seiner Klage wollte Chambers die abstrusen Seiten des US-Rechtssystems deutlich
machen, in dem, so Chambers, „jeder jeden verklagen kann".
Da man
Klagen jedoch nicht einfach abweisen kann, weil sie blödsinnig sind, spielt der
US-Richter Marlon Polk das abstruse Spiel mit und wies die Klage ab. Aber nicht etwa, weil
es den Beschuldigten nicht gebe, sondern, weil diesem die Anklageschrift nicht
zugestellt werden und dieser die Anklageschrift daher nicht lesen könne. Ein
Beschuldigter müsse jedoch wissen, was ihm vorgeworfen wird.
Der
frühere Senator Ernie Chambers, der die Klage eingereicht hatte, kündigte an,
gegen die Entscheidung anzugehen. Nach seiner Ansicht habe das Gericht die Existenz von Gott anerkannt - und damit
auch seine Allwissenheit. "Und wenn Gott alles weiß, hat er auch die
Anklage mitbekommen", so Chambers.