Mit einiger Verzögerung kommt hier die Lösung unseres Steuerrechts-Gewinnspiels, welches wir in Kooperation mit dem Memento-Verlag veranstalteten:
Der Referendar kann eine Steuerermäßigung von 600 € für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen beanspruchen: Von dem Rechnungsbetrag entfallen 20% (= 952 €) auf Materialkosten. Diese sind nicht begünstigt. Vom Rest (3.808 €) können 20%, max. aber 600 € als Steuermäßigung von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 S. 2 EStG).
Quelle: Memento Steuerrecht 2008, Nr. 311 – 318 (= S. 70 – 72)
Wir bedanken uns für die zahlreichen Zuschriften, die durchweg die richtige Lösung enthielten. Wie in der Ausschreibung angekündigt, haben wir die Gewinner direkt dem Memento-Verlag übermittelt. Sowviel sei verraten: Mehr als 150 Zuschriften waren es nicht, dh, alle haben gewonnen.
Herzlichen Glückwunsch!