

Wer
1970 eine
Frau und dazu auch noch zugelassene Rechtsanwältin war, der zählte sich zu einem äußerst exklusiven Kreis. Denn im Jahre 1970 gab es gerade mal 1035 zugelassene Rechtsanwältinnen in der BRD, was ca.
4 % der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte/innen ausmachte (Quelle: Statistik der BRAK). Der Anteil der weiblichen Rechtsberater blieb bis 1983 einstellig. Heute verfügen rund 30 % der insgesamt zugelassenen Rechtsberater über zwei
X-Chromosomen, in Zahlen 40.703 (von insgesamt 146.910).
Es gibt noch
weitere äußerst interessante Statistiken (z.B. in welchem OLG-Bezirk gibt es die meisten Rechtsanwälte) aus der Welt der Rechtsanwälte/-innen ...