26.10.2008 EUROPAMEISTER DER RECHTSANWäLTE - EUROPEAN LAWYERS FOOTBALL CUP, 27.05. BIS 2.6.2009 IN UNGARN
Renommé ist wichtig, Renommé ist gut.
Wer als Rechtsanwaltskanzlei in der Top-Klasse mitspielen will,
der sollte sich nicht allein mit rechtlichen Erfolgen zufrieden geben. Es gilt, auf allen Ebenen erfolgreich zu sein. Neben dem JUVE-Award sollte der Titel "Fußball-Europameister der Rechtsanwälte" schon auf dem Briefbogen einer jeden Kanzlei stehen, die international etwas auf sich hält. Die Möglichkeit, diesen Titel einzuheimesen, bietet sich beim European
Lawyers Football Cup (ELFCUP) in Budapest vom 27.05. bis 2.6.2009.
Ein (merk-)würdiger Wettbewerb für Rechtsanwaltskanzleien, dessen Anmeldefrist
am 31.10.2008 abläuft …
Die Kanzleien müssen in Zeiten der Finanzkrise 2.300 EUR
Teilnahmegebühr übrig und zudem Rechtsanwälte haben, die sich so mit ihrer
Kanzlei identifizieren, dass sie auch an Feiertagen (Pfingsten) ihre Knochen
für das Renommé der Kanzlei hinhalten. Beim ELFCUP handelt es sich um ein
Fußballturnier, dass alle zwei Jahre ausgetragen wird. Dieses Jahr in Budapest,
Ungarn. Die Anmeldefrist läuft am 31.10.2008 ab. Die Infos zum ELFCUP gibt es
auf www.elfcup.com.
Knallhart sind natürlich die Teilnahmebedingungen, wenn Juristen für Juristen einen Wettbewerb organisieren. Da gilt es, sämtliche möglichen Fallgestaltungen zu erfassen . Da wird dann schon einmal in § 4 die Haftung für die Absage des Cups bei Krieg,
Streik oder Naturkatastrophen vorgegeben. Nach § 1.1 ist das Organisationsbüro berechtigt,
jederzeit entsprechende Kontrollen zur Identität und Zulassung jedes einzelnen
Teilnehmers durchzuführen. Teilnehmen sollen ja nur Rechtsanwälte!! Der gesamte
ELFCUP unterliegt zudem nach § 6 ausschließlich deutschem Recht und Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Frankfurt a.M., Deutschland. Wenn also der britische
Arbeitsrechtler Lee Gal den französischen M&A-Kollegen Avo Cat aus Paris
umgrätscht, dann wird das Ganze vor deutschen Gerichten ausgetragen? Oder wie war das noch mal mit dem anwendbaren Recht bei deliktischem Verhalten mit internationalem Aufhänger?