Deutschland stand nach
der Kapitulation Hitler-Deutschlands vor einem Scherbenhaufen. Funktionierende
Strukturen gab es weder in der Verwaltung noch in der Justiz. Da man nicht warten
konnte, bis „unbelastete“ Juristen sämtliche Richterämter übernehmen konnten, griff
die junge BRD beim Wiederaufbau des Justizapparates auch auf Juristen
zurück, die nicht auf den Richterstuhl, sondern aufgrund ihrer Vergangenheit eher
auf die Anklagebank gehörten.
Nach einer Großen
Anfrage durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im nordrhein-westfälischen
Landtag aus dem Jahre 1994 sollte geklärt werden, ob eine mögliche NS-Belastung
der nordrhein-westfälischen Justiz vor allem die strafrechtliche Aufarbeitung
von NS-Verbrechen behindert oder negativ beeinflusst hat. Das Justizministerium
des Landes NRW hat 1996 dem Historischen Seminar und dem Institut für
Rechtsgeschichte der WWU Münster ein interdisziplinäres Forschungsprojekt
übertragen, um die Große Anfrage zu prüfen.
800 richterliche und
staatsanwaltliche Personalakten wurden ausgewertet. Herausgekommen ist
ein äußerst interessanter Bericht, aus dem hervorgeht, dass in den 1950er und
1960er Jahren in erheblichem Umfang Richter und Staatsanwälte, die zumindest
eine formelle NS-Belastung aufwiesen, im nordrhein-westfälischen Justizdienst
verwendet wurden ...