Das
Mutterschutzgesetz (formell richtig: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter,

MuSchG) ist eine äußerst sinnvolle Erfindung des Gesetzgebers. Es schützt schwangere Frauen u.a. vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Nun hat sich in Österreich ein interessanter Fall ereignet, der auch für deutsche Frauen von Bedeutung sein kann. Gegenstand des Falls war die Frage:
Wann beginnt die Schwangerschaft bei künstlicher Befruchtung?Eine
Arbeitnehmerin ließ sich krank schreiben, um sich
Eizellen für eine künstliche Befruchtung entnehmen und nach
Befruchtung dann wieder in die
Gebärmutter einsetzen zu lassen. Der
knallharte Arbeitgeber kündigte der Mutter in spe zu einem Zeitpunkt als die Eizellen zwar bereits befruchtet, jedoch noch nicht in die Gebärmutter eingesetzt waren. Die Arbeitnehmerin klagte daraufhin auf
Lohnnachzahlung und anteilige Auszahlung des Jahresbonus, weil sie durch die erfolgte Befruchtung der Eizelle im Zeitpunkt der Kündigung bereits unter dem Schutz des
Mutterschutzgesetzes gestanden habe.
Endgültig entscheiden musste der
Europäische Gerichtshof (EuGH) ...