Ein „Exempel statuieren“ bedeutet, ein
warnendes Beispiel zu geben. Das ist für denjenigen, der das Exempel ist, meist
extrem hart und unangenehm, weil häufig mit Kanonen auf Spatzen geschossen
wird. Joel Tenenbaum aus den USA ist ein
solches Spatzen-Exempel, auf ihn schießt der Musik-Gigant Sony BMG Music Entertainment mit rechtlichen Kanonen vor dem United
States District Court in Massachusetts. Joel
Tenenbaum hatte sich 7 Songs aus einem File-Sharing-Angebot heruntergeladen und
damit eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Nun soll er als warnendes
Beispiel mit Schadensersatz bis zu1 Millionen USD büßen, damit Millionen
andere Menschen von dem illegalen Download urheberrechtlich geschützter Werke
ihre Finger lassen.
Wenn David gegen Goliath kämpft, dann
fehlt es meist nicht an Sympathisanten für David. Im Falle von Joel Tenenbaum
hat sich nun die Lichtgestalt der
US-Rechtslehre, derHarvard-Professor Charles Nesson, der Sache angenommen und
unterstützt den armen Joel gegen die Musiklabels.
Die flammende Verteidigungsschrift,
mit der Nesson die Kläger zu Beklagten macht, ist eine absolut lesenswerte Stilblüte der
Juristerei …
Die
US-Musikindustrie überzieht filesharende Studenten seit geraumer Zeit mit einer
Klagewelle. Im bisher
einzigen Fall, in dem ein Filesharing-Verfahren tatsächlich zur Verhandlung
kam, hatten Geschworene eine US-Bürgerin für die Verbreitung von 24 Songs zu
einer Gesamtstrafe von 222.000 US-Dollar verurteilt.
Der vorsitzende Richter hatte das Urteil nach einem Rechtsfehler
im Prozess allerdings wieder kassiert und die Neuverhandlung angeordnet. Der Termin für eine neue Verhandlung
steht noch aus.
Joel
Tenenbaum konnte bisher allein auf die Hilfe seiner Mutter, einer erfahrenen
Copyright-Anwältin, zurückgreifen. Seit September 2003 läuft das Verfahren
bereits, zunächst gegen Unbekannt, seit 2007 gegen Tenenbaum. Das Musik-Label
Sony BMG wirft dem heute 24-Jährigen vor, mit der Verteilung von sieben Songs
über ein Filesharing-Netzwerk die Urheberrechte des Unternehmens verletzt zu
haben. Die Kläger fordern gesetzlichen Schadensersatz, der laut US-Copyright
von 750 US-Dollar bis zu 150.000 US-Dollar pro Verletzung betragen kann. Im
schlimmsten Fall – einer Verurteilung wegen gewerblicher
Urheberrechtsverletzung – droht Tenenbaum also eine Gesamtstrafe von mehr als
einer Million US-Dollar.
Diese
immense Summe spielt auch in der Argumentation Nessons eine Rolle. Der
geforderte gesetzliche Schadensersatz sei unverhältnismäßig und verstoße damit
gegen durch die Verfassung garantierte rechtsstaatliche Prinzipien sowie das
Verbot überzogener Strafen.
Zur
flammenden und absolut lesenswerten Verteidigungsschrift geht eshier …