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04.11.2008
HANDY-NUTZUNG AM STEUER - BESCHLUSS DES OBERLANDESGERICHTS HAMM VOM 06.09.2007 – 2 SS OWI 190/07


Die Rechtsprechung zur Handy-Nutzung während des Autofahrens wird langsam etwas unübersichtlich.

Nun hatte das OLG Hamm zu entscheiden, ob ein Autofahrer, der an einer roten Ampel den Motor ausschaltet, dann kurz mit dem Handy telefoniert und vor dem Weiterfahren das Handy wieder ausschaltet, gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt oder nicht. In der ersten Instanz vor dem AG Iserlohn war dem Autofahrer für sein Verhalten eine Geldbuße in Höhe von 40,00 EUR aufgebrummt worden.

Zu welchem rechtlichen Ergebnis kommt das OLG Hamm? Einfach Weiterlesen ...




Entscheidende Vorschrift ist § 23 Abs. 1 a StVO, der "Handy-Paragraf" in der StVO:

(1a) 1Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. 2Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das OLG Hamm sieht in dem Verhalten des Autofahrers keine Ordnungswidrigkeit und hat den Autofahrer freigesprochen. Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. 

Nach Auffassung des OLG-Senats liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung vor, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der Vorschrift, dass dem Ausschalten des Motors eines vor einer Rotlicht zeigenden Ampel stehenden Kraftfahrzeugs keine Bedeutung beizumessen sei, stelle eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen dar. 


Weitere Urteile zu § 23 Abs. 1 a StVO findet Ihr hier ...

Verfasst von Team JuReport
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